Reparaturfähigkeitsbewertung in der EU – was die neuen Vorschriften für Elektronikhersteller bedeuten
Die Europäische Union setzt konsequent die Ziele des Green Deal und der Kreislaufwirtschaft um.
In den letzten Jahren wurden zwei zentrale Rechtsakte verabschiedet:
Richtlinie (EU) 2024/1799, bekannt als R2R-Richtlinie – „Right to Repair“ (Recht auf Reparatur),
sowie die Verordnung (EU) 2024/1781 über das Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR).
Diese neuen Vorschriften sollen es ermöglichen, Geräte zu reparieren statt zu ersetzen, und den Verbrauchern ein klares Recht auf Reparatur unter transparenten Bedingungen garantieren.
Richtlinie über das Recht auf Reparatur (R2R) – ein neues europäisches Gesetz
Die Richtlinie (EU) 2024/1799 ist am 30. Juli 2024 in Kraft getreten.
Die Mitgliedstaaten müssen sie bis spätestens 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen.
Damit befindet sich die EU derzeit in der Vorbereitungsphase – von der Entwicklung nationaler Reparaturplattformen bis zu den öffentlichen Konsultationen über die Reparaturpflicht der Hersteller.
Das Ziel der Richtlinie ist klar:
Verbraucher sollen das Recht haben, defekte Produkte reparieren zu lassen, nicht nur während der Garantiezeit, sondern auch danach, sofern eine Reparatur technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.
Reparaturpflicht – was sie für Hersteller bedeutet
Gemäß der R2R-Richtlinie sind Hersteller in bestimmten Fällen verpflichtet, ein Produkt zu reparieren, anstatt es zu ersetzen.
Diese Pflicht betrifft zunächst Geräte, für die die EU im Rahmen der Ökodesign-Verordnung eine Reparaturmöglichkeit definiert hat – etwa Waschmaschinen, Geschirrspüler, Smartphones und Tablets.
Die Richtlinie schreibt noch keine allgemeine Reparaturpflicht für alle Elektronikgeräte vor, bildet jedoch den rechtlichen Rahmen, um diese Pflicht schrittweise zu erweitern.
Reparaturfähigkeitsbewertung – die ersten Produkte werden bereits bewertet
Seit dem 20. Juni 2025 gelten EU-Vorschriften für Smartphones und Tablets, die ein Reparaturfähigkeitslabel (A–E) einführen.
Die Bewertung berücksichtigt:
Verfügbarkeit von Ersatzteilen,
Leichtigkeit der Demontage,
Zugang zu technischen Unterlagen,
Lieferzeit der Ersatzteile (5–10 Tage),
Dauer der Softwareunterstützung.
Dieses System, das mit der ESPR-Verordnung (EU) 2024/1781 verknüpft ist, stellt den ersten praktischen Schritt zur Umsetzung der Grundsätze des Right to Repair in der EU dar.

Europäisches Reparaturinformationsformular – ein neues Werkzeug für Verbraucher
Die R2R-Richtlinie führt auch das Europäische Reparaturinformationsformular (European Repair Information Form) ein.
Nicht jeder Hersteller muss es automatisch bereitstellen, aber jede Reparaturwerkstatt oder jeder Hersteller, der Reparaturen anbietet, ist verpflichtet, das Formular auf Anfrage vorzulegen.
Das Formular enthält Informationen über:
die geschätzte Reparaturdauer,
Reparaturkosten,
Garantie nach der Reparatur,
Servicebedingungen und Ersatzteilverfügbarkeit.
Die im Formular angegebenen Bedingungen gelten 30 Tage lang, sodass der Verbraucher genügend Zeit hat, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Reparaturwerkstätten und die Entwicklung des Reparaturmarktes
Die R2R-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, unabhängige Reparaturwerkstätten zu fördern, um den Verbrauchern eine echte Wahl zu ermöglichen.
Hersteller müssen technische Unterlagen, Demontageanleitungen und Diagnosedaten bereitstellen.
Dadurch können unabhängige Reparaturbetriebe mit autorisierten Servicezentren konkurrieren, was zu niedrigeren Preisen und kürzeren Reparaturzeiten führt.

Europäische und nationale Reparaturplattformen
Die Europäische Kommission arbeitet an der Einführung einer europaweiten Online-Reparaturplattform, während jedes Mitgliedsland verpflichtet ist, eine nationale Plattform zu schaffen.
Diese Plattformen dienen nicht als Register aller Reparaturen, sondern als Suchportale für Reparaturdienste, mit denen Verbraucher Werkstätten in ihrer Nähe finden und Angebote vergleichen können.
Die Plattformen sollen enthalten:
Werkstattprofile,
angebotene Dienstleistungen,
Informationen zu Reparaturzeiten und Garantien,
sowie Bewertungen von Kunden.
Damit sollen Reparaturen in Europa einfacher, schneller und transparenter werden.
Garantie nach der Reparatur – neue Regeln für den Verbraucherschutz
Die R2R-Richtlinie führt eine wichtige Neuerung ein:
Entscheidet sich ein Verbraucher für eine Reparatur im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung, wird die Garantie automatisch um 12 Monate verlängert.
Dies soll die Verbraucher ermutigen, sich für die Reparatur statt den Austausch zu entscheiden, und stärkt gleichzeitig das Vertrauen in Marken, die echte Reparaturmöglichkeiten anbieten.
Für Hersteller kann dies ein Wettbewerbsvorteil sein – Reparaturangebote stärken das Markenimage, reduzieren Abfall und zeigen ökologische Verantwortung.
Informationspflicht – was Hersteller künftig bereitstellen müssen
Die neuen EU-Vorschriften verpflichten Hersteller, Verbraucher über Reparaturmöglichkeiten, Servicepunkte und Reparaturzeiten zu informieren.
Diese Informationen müssen beim Verkauf – in der Produktbeschreibung, der Garantiekarte oder auf der Website – angegeben werden.
Das Ziel ist volle Transparenz:
Verbraucher sollen wissen, ob ein Gerät reparierbar ist, wo es repariert werden kann und zu welchen Kosten.

Auswirkungen auf den europäischen Reparaturmarkt
Die neue Richtlinie soll einen europaweiten Reparaturmarkt schaffen, der ein zentraler Bestandteil der Kreislaufwirtschaft wird.
Verbraucher erhalten:
Zugang zu Vergleichsportalen für Reparaturangebote,
die Möglichkeit, ein verbindliches Reparaturangebot über das europäische Formular zu erhalten,
und mehr Sicherheit, dass Geräte nicht vorzeitig aus dem Verkehr gezogen werden.
Für Elektronikhersteller bedeutet dies eine Chance, ihre Markenreputation zu stärken und sich den wachsenden Anforderungen an Nachhaltigkeit und Langlebigkeit anzupassen.
Reparaturpflicht der Hersteller – wie sich die Elektronikbranche verändern wird
In Zukunft wird die Reparaturpflicht der Hersteller schrittweise auf weitere Produktgruppen ausgedehnt.
Zunächst betrifft sie Geräte, die bereits unter die Ecodesign-Vorschriften fallen – etwa Smartphones, Tablets und Haushaltsgeräte.
Hersteller werden verpflichtet sein:
Ersatzteile über einen festgelegten Zeitraum bereitzustellen,
Reparaturdienste zu fairen Preisen anzubieten,
und Reparaturen auch nach Ablauf der Garantie zu ermöglichen.
Diese Veränderungen führen zu einem grundlegenden Wandel der Elektronikindustrie in Europa – von einem Wegwerfmodell hin zu einer nachhaltigen Reparaturkultur.

Europäisches Recht und die Zukunft der Reparierbarkeit
Das europäische Recht definiert nun einen neuen Standard für Herstellerverantwortung.
Der Reparaturprozess wird in den kommenden Jahren zu einem integralen Bestandteil des Produktlebenszyklus.
Das gemeinsame Handeln der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und der Industrie zielt darauf ab, die Reparatur als Selbstverständlichkeit zu etablieren – nicht als Ausnahme.
Frühzeitige Anpassung bedeutet für Hersteller wirtschaftliche und Image-Vorteile, da sie ihre Produkte mit den neuen Erwartungen an Langlebigkeit und Servicefähigkeit in Einklang bringen.
Bewertung der Reparaturfähigkeit und das Recht auf Reparatur – Chance statt Pflicht
Die neue R2R-Richtlinie und das Reparaturfähigkeitslabel sind keine Belastung, sondern eine Chance zur Modernisierung und Innovation.
Sie fordern Unternehmen auf, Produkte so zu gestalten, dass sie langlebig, wartungsfreundlich und umweltverträglich sind.
Für Verbraucher bedeutet das: Reparaturen werden einfacher, schneller und günstiger.
Für Hersteller: Die Reparaturpflicht kann zum Wettbewerbsvorteil werden und ein Symbol für Verantwortung und Vertrauen.
AG TermoPasty – Unterstützung der Right-to-Repair-Philosophie
Genau diesen Weg verfolgt AG TermoPasty seit Jahren.
Von Anfang an war die Überzeugung klar: Die Langlebigkeit von Elektronik beginnt mit Liebe zum Detail – mit Materialien, die Wartung, Reparatur und Regeneration ermöglichen.
Was für Europa heute zur rechtlichen Pflicht wird, ist für uns seit jeher ein Wert:
„Besser erhalten als wegwerfen, besser reparieren als ersetzen.“
Unsere Produkte – Vergussmassen, Flussmittel, wärmeleitende Pasten und Reinigungsmittel – tragen dazu bei, Geräte in ausgezeichnetem Zustand zu halten und die Right-to-Repair-Philosophie in die Praxis umzusetzen.
Besuchen Sie termopasty.com und erfahren Sie, wie die technische Chemie von AG TermoPasty Hersteller und Anwender dabei unterstützt, eine nachhaltigere und reparaturfreundlichere Elektronikwelt zu gestalten.
Quellen
Richtlinie (EU) 2024/1799 – Right to Repair Directive, Europäisches Parlament und Rat, 30. Juli 2024.
Verordnung (EU) 2024/1781 – Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR), 2024.
Europäische Kommission – Ecodesign: Repairability Label for Smartphones and Tablets, 20. Juni 2025.
Repair.eu – European Platform for Repair Services and Consumer Rights, 2025.
Joint Research Centre (JRC) – Repairability Methodology for Electronic Devices, 2024.
Reuters – EU Parliament Approves Rules Requiring Companies to Repair Worn-Out Products, 2024.
