PPWR – die neue Verpackungsverordnung. Welche Änderungen bringt die Verordnung (EU) 2025/40?

Die neue Verordnung (EU) 2025/40 ist eine der wichtigsten Maßnahmen der Europäischen Union zur Förderung der Kreislaufwirtschaft (sie basiert darauf, Produkte und Verpackungsmaterialien möglichst lange zu nutzen und wiederzuverwerten, wodurch die Entstehung von Abfällen begrenzt und der Verbrauch von Rohstoffen reduziert wird). Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle hat zum Ziel, die negativen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt zu verringern und die Menge an Abfällen zu reduzieren, die regelmäßig in immer größeren Mengen entstehen. Dieses Dokument wird häufig als „Verpackungsverordnung“ oder mit der Abkürzung PPWR bezeichnet. Seine Bestimmungen gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

 

Die Ziele der Verordnung bestehen darin, die Menge der erzeugten Abfälle zu reduzieren.

 

Was ist die PPWR?

PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) – die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, deren Hauptziel darin besteht, die negativen Auswirkungen sämtlicher in Verkehr gebrachter Verpackungen zu regulieren und zu verringern. Die neue Verordnung ersetzt die bisherige Richtlinie, weshalb ihre Bestimmungen in allen Mitgliedstaaten einheitlich gelten werden.

 

 

Welche Ziele verfolgt die PPWR? Dazu gehören:

  • Reduzierung von Verpackungsabfällen,
  • Verringerung der von Verbrauchern und Unternehmen erzeugten Abfallmengen,
  • Reduzierung unnötiger Verpackungen (z. B. wenn ein bereits verpacktes Produkt zusätzlich in weitere Verpackungsschichten verpackt wird),
  • Verbesserung der Recyclingfähigkeit aller Verpackungsarten,
  • Erhöhung der Verwertungsquote und Erreichung der Recyclingziele,
  • Förderung der Kreislaufwirtschaft,
  • Verringerung der mit der Verpackungsherstellung verbundenen Emissionen.

 

 

Wer wird die Anforderungen der PPWR-Verordnung erfüllen müssen?

Die wichtigsten Anforderungen der PPWR-Verordnung werden den gesamten Markt betreffen. Die neuen Verpackungsanforderungen gelten sowohl für Produkthersteller als auch für Verpackungshersteller, Importeure, Vertreiber sowie Unternehmen, die Online-Verkäufe durchführen.

 

Die wichtigsten Anforderungen an Verpackungen umfassen:

 

  1. Verpflichtung zum Recycling von Verpackungen und zur recyclinggerechten Gestaltung von Verpackungen.

Einer der Grundpfeiler der PPWR ist die Verpflichtung zum Recycling von Verpackungen sowie die Verpflichtung, Verpackungen gemäß den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft zu gestalten. Die neuen Verpackungsanforderungen basieren auf dem Prinzip des Design for Recycling. Die Design-for-Recycling-Kriterien werden festlegen, ob eine bestimmte Verpackung nach dem Ende ihrer Nutzungsdauer für eine effiziente stoffliche Verwertung geeignet ist.

 

  1. Recyclingfähigkeitsklassen und RecyClass.

Eine wesentliche Änderung werden die Recyclingfähigkeitsklassen (Performance Grades) sein. Verpackungen werden danach bewertet, wie effizient sie recycelt werden können. In der Praxis werden viele Unternehmen Werkzeuge wie RecyClass nutzen – ein europäisches System zur Bewertung und Zertifizierung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen, das dabei hilft, Verpackungen entsprechend den Recyclinganforderungen und den neuen EU-Vorschriften zu gestalten. Die Recyclingfähigkeitsklassen (Performance Grades) sollen prüfen und bewerten, ob Verpackungen die Anforderungen erfüllen und weiterhin auf dem Markt angeboten werden dürfen.

 

  1. Rezyklatanteil.

Die nächste Verpflichtung wird ein festgelegter Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen sein. Dies betrifft insbesondere Branchen, die Kunststoffverpackungen verwenden. Der erforderliche Rezyklatanteil wird schrittweise, jedoch kontinuierlich erhöht, um die Nutzung von Sekundärrohstoffen zu steigern.

In der aktuellen Situation werden viele Unternehmen Analysen durchführen, um festzustellen, ob die derzeit verwendeten Verpackungsmaterialien sowie die gesamte Materialzusammensetzung den sich aus der PPWR ergebenden Anforderungen entsprechen.

 

  1. Reduzierung unnötiger Verpackungen.

Einer der am häufigsten diskutierten Anforderungen ist die Reduzierung unnötiger Verpackungen. Unternehmen werden verpflichtet sein, übermäßige Verpackungsgrößen, Leerraum in Verpackungen sowie unnötige Schutzelemente zu reduzieren. Ziel dieser Maßnahme ist die Verringerung von Verpackungsabfällen und die Reduzierung der Abfallmengen, die entsorgt oder verwertet werden müssen.

Durch die Einführung recyclingfähiger Verpackungen wird die Menge an Verpackungsabfällen deutlich reduziert werden.

  1. Verbindliche Recyclingziele und Herstellerverantwortung.

Die PPWR führt außerdem verbindliche Recyclingziele ein, die dazu beitragen sollen, ein möglichst hohes Niveau der Materialrückgewinnung zu erreichen. Von zentraler Bedeutung wird dabei der Grundsatz der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) sein. Dieser bedeutet eine größere Verantwortung des Herstellers für die Verpackung während ihres gesamten Lebenszyklus.

 

  1. Mehrwegverpackungssysteme und Ziele zur Wiederverwendung.

Die PPWR-Verordnung fördert die Einführung von Mehrwegverpackungssystemen und legt gleichzeitig spezifische Wiederverwendungsziele für ausgewählte Wirtschaftssektoren fest. Viele Unternehmen werden in Mehrwegverpackungssysteme investieren müssen, um die Verwendung von Einwegverpackungen zu reduzieren. Gerade die Abkehr von Einwegverpackungen treibt die Veränderungen voran, die die Transformation des Verpackungsmodells ausmachen.

 

  1. Pfandsysteme (DRS) und neue Verpackungskennzeichnung.

Weitere wichtige Elemente sind die Pfandsysteme (DRS), die die Sammelquote für Getränkeverpackungen erhöhen sollen. Gleichzeitig wird eine harmonisierte Verpackungskennzeichnung eingeführt. Die neue Verpackungskennzeichnung soll Verbrauchern die Abfalltrennung erleichtern und ihnen helfen, die Materialien zu erkennen, aus denen die Verpackungen hergestellt wurden. Die Änderungen werden auch Selbstklebeetiketten umfassen, die so gestaltet werden müssen, dass sie das Recycling nicht beeinträchtigen. Auch Transportverpackungen müssen die neuen Anforderungen hinsichtlich Recyclingfähigkeit und Wiederverwendung erfüllen.

Die Verpflichtung zum Recycling von Verpackungen wird für alle gelten, nicht nur für Unternehmen.

 

Welche Branchen werden von den Änderungen im Bereich Verpackungen betroffen sein?

Diese Verpackungsänderungen werden praktisch alle Unternehmen betreffen, die verpackte Produkte auf den Markt bringen. Unternehmen, die Transportverpackungen, Kunststoffverpackungen oder Verpackungen aus Kunststoffen verwenden, werden die vollständige Konformität ihrer Verpackungen mit den neuen geltenden Anforderungen überprüfen müssen. Jedes Unternehmen, das Verpackungen auf den Markt bringt, wird für deren Konformität mit den neuen Vorschriften verantwortlich sein.

 

 

Zu den von den neuen Verpackungsanforderungen betroffenen Branchen gehören unter anderem:

  • Lebensmittelhersteller,
  • Verpackungshersteller,
  • die Kosmetikindustrie,
  • die Pharmaindustrie,
  • der Einzelhandel,
  • Handelsketten,
  • der E-Commerce-Sektor,
  • die Getränkeindustrie,
  • die Gastronomie, insbesondere im Bereich von Verpackungen für Speisen zum Mitnehmen,
  • der Logistiksektor,
  • Transport und Vertrieb von Waren,
  • Hersteller chemischer Erzeugnisse,
  • die Unterhaltungselektronik- und Haushaltsgerätebranche,
  • die Bekleidungsindustrie,
  • der B2B-Sektor, der Transport- und Sammelverpackungen verwendet.

 

 

 

Wie viel Zeit haben Unternehmen für die Umsetzung der Änderungen?

Die Verordnung (EU) 2025/40 trat im Jahr 2025 in Kraft. Die meisten Unternehmen bereiten sich bereits auf die Umsetzung der neuen Verpflichtungen vor, da ein Teil der Vorschriften bereits ab August 2026 gelten wird. Weitere Anforderungen werden schrittweise bis 2030, 2035 und 2040 eingeführt. Daher empfiehlt es sich, bereits heute mit der Analyse der Anforderungen der PPWR-Verordnung zu beginnen, die Konformität von Verpackungen zu überprüfen, die Recyclingfähigkeit zu bewerten, den Rezyklatanteil zu analysieren und Verpackungen zu entwickeln, die den Anforderungen entsprechen und auf dem zukünftigen Verpackungsmarkt wettbewerbsfähig bleiben.

Die größte Herausforderung wird sein:

  • die Verpflichtung, Verpackungen gemäß den Design-for-Recycling-Kriterien zu gestalten,
  • die Sicherstellung eines angemessenen Rezyklatanteils,
  • die Erreichung der Recyclingziele,
  • die Einführung von Pfandsystemen (DRS),
  • die Anpassung von Selbstklebeetiketten an die neuen Anforderungen hinsichtlich Identifizierung und Recycling,
  • die Sicherstellung, dass den Anforderungen entsprechende Verpackungen auf den Markt gebracht werden können.

 

 

Wichtige PPWR-Termine

Datum / FristAuswirkungen auf VerpackungenPraktische Bedeutung
22.01.2025Veröffentlichung der PPWR als Verordnung (EU) 2025/40Start des formellen Umsetzungsprozesses
11.02.2025Inkrafttreten der PPWRUnternehmen sollten mit der Erfassung und Analyse ihrer Verpackungen und Lieferanten beginnen
12.08.2026Die PPWR wird in der EU unmittelbar anwendbarAb diesem Zeitpunkt muss die Konformität von Verpackungen aktiv gemanagt werden
Bis zum 01.01.2028Die Kommission soll delegierte Rechtsakte erlassen, die detaillierte Design-for-Recycling-Kriterien sowie die Methodik zur Bewertung der Recyclingfähigkeit festlegenDie Rechtsakte werden die Regeln für die Einstufung in die Klassen A/B/C für die einzelnen Verpackungskategorien präzisieren
01.01.2030 oder späterAuf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Verpackungen müssen mindestens die Klasse C, d. h. eine Recyclingfähigkeit von mindestens 70%, erreichenVerpackungen mit einer Recyclingfähigkeit von unter 70 % werden als technisch nicht recyclingfähig eingestuft
2030Einführung des formellen Systems der Recyclingfähigkeitsklassen: A, B, CDie Klasse wird zu einem Bestandteil der Konformitätsbewertung von Verpackungen
2035\Verpackungen müssen in realen Sammel-, Sortier- und Recyclingsystemen in großem Maßstab recycelbar seinDie bloß theoretische Möglichkeit des Recyclings wird nicht mehr ausreichend sein
01.01.2038Die Klasse C soll als zulässiges Niveau schrittweise abgeschafft werdenAuf dem Markt werden im Wesentlichen nur noch die Klassen A und B verbleiben

 

 

EUNR und die Zukunft des Verpackungsmarktes

Ein wichtiger Bestandteil der neuen Vorschriften werden auch die EUNR (Europäische Nationale Register) sein, die das Management der Herstellerpflichten auf europäischer Ebene verbessern sollen. Für viele Unternehmen bedeutet dies zusätzliche Berichtspflichten im Zusammenhang mit Verpackungen.

Die neue Verpackungsverordnung, also die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), stellt die größte Reform des europäischen Verpackungsmarktes seit mehreren Jahrzehnten dar. Es handelt sich um neue Vorschriften, die eine Transformation des Verpackungsmodells erzwingen, die Verpflichtungen zum Recycling von Verpackungen erweitern, die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft beschleunigen und den gesamten Verpackungsmarkt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beeinflussen werden.

Für Unternehmen bedeutet dies die Notwendigkeit, Produkte, Prozesse und Dokumentationen an die neuen Anforderungen anzupassen. Gleichzeitig bietet sich jedoch die Möglichkeit, einen Wettbewerbsvorteil in einer Welt aufzubauen, in der die Konformität von Verpackungen, die Erreichung von Recyclingzielen und eine verantwortungsvolle Verpackungsgestaltung eine immer größere Bedeutung haben werden.

Die Verantwortung für die Gestaltung von Verpackungen liegt bei den Verpackungsherstellern.

 

Zusammenfassung – PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) und ihre Auswirkungen auf Unternehmen

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), also die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, ist eine der wichtigsten Umweltreformen, die die Europäische Union in den letzten Jahren eingeführt hat. Ihr Hauptziel besteht darin, die Menge an Verpackungsabfällen zu reduzieren, die Recyclingquoten zu erhöhen und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen. Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie hat die PPWR die Form einer Verordnung, was bedeutet, dass ihre Bestimmungen unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten.

Die neuen gesetzlichen Anforderungen werden praktisch den gesamten Verpackungsmarkt erfassen – von Verpackungsherstellern über Produkthersteller, Importeure und Vertreiber bis hin zu Unternehmen, die Online-Handel betreiben. In der Praxis bedeutet dies, dass jedes Unternehmen, das verpackte Produkte auf den Markt bringt, verpflichtet sein wird, seine Prozesse, Materialien und Dokumentationen an die neuen Anforderungen anzupassen.

Eine wichtige Neuerung werden auch die Recyclingfähigkeitsklassen (Performance Grades) sein, die eine Bewertung ermöglichen, wie effektiv eine bestimmte Verpackung stofflich verwertet werden kann. Unternehmen werden Bewertungssysteme wie RecyClass nutzen, die eine umfassende Überprüfung der Konformität von Verpackungen ermöglichen.

Die PPWR führt zudem weitreichende Maßnahmen zur Reduzierung sogenannter Überverpackungen ein. Unternehmen werden verpflichtet sein, den Leerraum in Verpackungen zu verringern, unnötige Schutzschichten zu eliminieren und das Verpackungsvolumen zu optimieren.

Zusammenfassend ist die PPWR nicht nur eine weitere Umweltvorschrift, sondern eine umfassende Reform des europäischen Verpackungsmarktes. Sie wird Änderungen bei der Entwicklung, Herstellung, Distribution und Bewirtschaftung von Verpackungen in einem bisher beispiellosen Ausmaß erzwingen. Für Unternehmen bedeutet dies die Notwendigkeit, in neue Lösungen zu investieren und ihre Prozesse an die neuen Anforderungen anzupassen. Gleichzeitig kann dies für Unternehmen, die sich frühzeitig auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereiten, eine Chance darstellen, einen Wettbewerbsvorteil aufzubauen, die Materialeffizienz zu verbessern und ihr Image als verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Unternehmen zu stärken.

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