Haben Sie sich jemals gefragt, was die scheinbar dekorativen Symbole auf Verpackungen chemischer Produkte bedeuten? Es handelt sich nicht um zufällige Zeichen, sondern um verpflichtende Elemente eines CLP-Etiketts – eines Kennzeichnungssystems, das darauf abzielt, potenzielle Gefahren durch unsachgemäßen Umgang mit einer Substanz klar erkennbar zu machen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über CLP-Etiketten wissen sollten, darunter: Format und Größe des CLP-Etiketts, Pflichten von Herstellern technischer Chemikalien, Gefahrenhinweise (H-Sätze), Piktogramme zur Gefahrenkennzeichnung, die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte eines Etiketts. Außerdem erhalten Sie Einblick in die rechtlichen Grundlagen für die Etikettengestaltung sowie zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB).

CLP-Kennzeichnung und CLP-Klassifizierung – warum sind sie so wichtig?

Die Kennzeichnung gefährlicher Produkte ist eine zentrale Verpflichtung jedes Herstellers von chemischen Zubereitungen – zum Schutz von Gesundheit und Umwelt. Gemäß der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) muss jedes Produkt, das als gefährlich eingestuft wird, korrekt gekennzeichnet sein.

Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung chemischer Produkte – insbesondere solcher mit gefährlichen Inhaltsstoffen – spielt eine entscheidende Rolle in potenziellen Gefahrensituationen: zum Beispiel bei Augenkontakt mit dem Produkt, versehentlichem Verschlucken durch Kinder oder beim Austreten giftiger Dämpfe.

Deshalb wurden Etiketten gemäß CLP-Verordnung eingeführt – grundlegende Kennzeichnungen, die auf jedem Produkt mit gefährlichen chemischen Substanzen erscheinen müssen. Sie ermöglichen eine rasche Erkennung der jeweiligen Gefahren.

Kennzeichnungen von chemischen Stoffen entsprechen der CLP-Verordnung – dies sind grundlegende Angaben, die auf jedem Produkt mit gefährlichen chemischen Stoffen enthalten sein müssen. Die CLP-Etiketten erleichtern die schnelle Identifikation der jeweiligen Gefahrenart.

Was ist ein Etikett für ein chemisches Produkt? Wer ist zur Kennzeichnung verpflichtet?

Das CLP-Etikett ist ein ausgezeichnetes Werkzeug zur Risikokommunikation. Es enthält Informationen, die sich aus der CLP-Klassifizierung ergeben und die Art der Gefahr sowie geeignete Schutzmaßnahmen beschreiben. Es erfüllt eine Informations-, Warn- und Präventionsfunktion.

Die Kennzeichnungspflicht betrifft ein breites Publikum – nicht nur Endverbraucher, sondern auch gewerbliche Anwender und Dienstleister. Sie ist ein unverzichtbares Mittel zur Identifikation von Gefahrenarten und erleichtert die Arbeit von Einsatzkräften wie Feuerwehr und Rettungsdiensten erheblich.

Welche Elemente enthält ein CLP-Gefahrenetikett? CLP-Klassifizierung und Kennzeichnungsvorschriften

Die ordnungsgemäße Anordnung aller Elemente auf mehrsprachigen Etiketten für gefährliche Produkte – gemäß den Anforderungen der CLP-Verordnung – ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die rechtmäßige Vermarktung von Produkten, die chemische Substanzen enthalten.

Im Folgenden werden alle verpflichtenden Bestandteile des Etiketts für Gefahrstoffe aufgeführt.

Produktidentifikationsnummer – mehr als nur die CAS-Nummer

Die Produktidentifikation bezeichnet den eindeutigen Namen einer chemischen Substanz oder Mischung, der Folgendes umfassen kann:

  • Den chemischen Namen gemäß der IUPAC-Nomenklatur (International Union of Pure and Applied Chemistry) oder die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service).
  • Den Handelsnamen (z. B. Flussmittel TK83) – dieser muss klar lesbar sein und das Produkt eindeutig identifizieren, insbesondere wenn es gefährliche chemische Inhaltsstoffe enthält.
  • Die EG-Nummer (European Unique Identifier), also die eindeutige Identifikationsnummer einer chemischen Substanz innerhalb der EU; sie ist einem der beiden Stoffverzeichnisse zugeordnet: EINECS (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances) oder ELINCS (European List of Notified Chemical Substances).
  • Eine Zutatenliste der jeweiligen Mischung – allerdings ausschließlich für jene Bestandteile, die als gefährlich eingestuft sind.

Herstellerangaben

Das Etikett muss die Kontaktdaten des Herstellers oder Vertreibers enthalten:

  • Vollständiger Firmenname.
  • Anschrift.
  • Telefonnummer.

Nennmenge

Jedes CLP-Etikett muss die tatsächliche Menge, Masse, Kapazität oder das Volumen des Produkts ausweisen (z. B. „500 ml“ Inhalt).
Fehlende Angaben können zu einem Verstoß gegen die CLP-Verordnung führen.

CLP-Etiketten enthalten Piktogramme, die auf die Art der Gefahr hinweisen. Die Größe und Anordnung dieser grafischen Symbole werden detailliert durch die Vorgaben der CLP-Verordnung geregelt. Die Darstellung umfasst 9 universelle Gefahrenpiktogramme.

Warnpiktogramme (CLP-Piktogramme)

Ein CLP-Etikett muss Piktogramme enthalten, die die Art der Gefahr anzeigen. Es handelt sich dabei um grafische Symbole in roten Rauten, deren Größe und Platzierung durch die Bestimmungen der CLP-Verordnung exakt festgelegt sind.

Beispiele für CLP-Piktogramme sind:

  • Entzündbarkeit (GHS02).
  • Reizwirkung (GHS07).
  • Akute Toxizität (GHS06).

Diese Symbole helfen, Gefahren klar und schnell zu erkennen.

Signalwort

Das Signalwort gibt den Gefährdungsgrad des betreffenden Produkts an. Auf einem Etikett für gefährliche Stoffe darf nur ein Signalwort stehen – entweder „Gefahr“ oder „Achtung“, je nach CLP-Klassifizierung der Substanz oder Mischung.

H-Sätze (Gefahrenhinweise)

Dies sind verpflichtende Aussagen, die das Risiko beschreiben, das sich aus den chemischen Eigenschaften der Substanz ergibt. Beispiel: H314 – „Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.“

P-Sätze (Sicherheitshinweise)

Im Gegensatz zu den H-Sätzen, die Gefahren beschreiben, beinhalten die P-Sätze wichtige Sicherheitsinformationen sowie Vorsichtsmaßnahmen, die beim Umgang mit einem chemischen Produkt zu beachten sind. Diese Sicherheitshinweise müssen den realen potenziellen Risiken entsprechen und werden gemäß den CLP-Klassifizierungsregeln zugewiesen. Beispiel: P280 – „Schutzhandschuhe tragen.“

EUH-Sätze

EUH-Sätze sind ergänzende Informationen, die auf besondere Eigenschaften einer Substanz hinweisen – über die regulären H- und P-Sätze hinaus. Beispiel: EUH210 – „Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.“

UFI-Code (Unique Formula Identifier)

Der UFI-Code ist ein obligatorischer Bestandteil des CLP-Etiketts für jede Mischung, die gefährliche chemische Stoffe enthält. Dieser eindeutige alphanumerische Code muss mit dem PCN-System (Poison Centres Notification) der ECHA verknüpft sein und gut sichtbar auf dem Etikett angebracht werden – idealerweise in unmittelbarer Nähe zu den Herstellerangaben.

Format, Größe und Gestaltung – Ästhetische und technische Anforderungen

Das ist noch nicht alles. Die Vorschriften regeln auch im Detail ästhetische und technische Aspekte, darunter die Größe von CLP-Etiketten sowie die Mindestabmessungen von Warnpiktogrammen:

  • Mindestgröße des Etiketts: 52 × 74 mm.
  • Mindestgröße von Gefahrenpiktogrammen: 10 × 10 mm.

Bei bestimmten chemischen Produkten muss das Etikett – unmittelbar neben der Angabe von Gewicht oder Volumen – ein spezielles Symbol „e“ enthalten. Dieses Symbol bestätigt, dass die auf der Verpackung angegebene Menge mit dem tatsächlichen Inhalt übereinstimmt.

Die grafische Gestaltung dieses Symbols ist rechtlich genau vorgeschrieben:

Auf dem CLP-Etikett befindet sich ein spezielles „e“-Symbol, das bestätigt, dass die auf der Verpackung angegebene Menge mit dem tatsächlichen Inhalt der Substanz im Behältnis übereinstimmt.

Kennzeichnung chemischer Produkte – Rechtliche und gestalterische Anforderungen

Die CLP-Verordnung und das Etikettendesign

Die rechtliche Grundlage innerhalb der Europäischen Union bildet die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, bekannt als CLP-Verordnung. Sie ersetzt ältere, komplexere Vorschriften und führte einheitliche Regeln für die Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen ein.

Zu den wichtigsten aktuellen Änderungen zählen:

  • Neue Gestaltung der Gefahrenpiktogramme: weiße Rauten mit rotem Rahmen statt orangefarbener Quadrate.
  • Pflicht zur Verwendung eines Signalworts: „Achtung“ oder „Gefahr“.
  • Einführung standardisierter H- und P-Sätze, gegebenenfalls ergänzt durch EUH-Sätze.
  • Einrichtung eines UFI-Codes (Unique Formula Identifier), zur eindeutigen Identifikation chemischer Produkte, verbunden mit der Meldepflicht über das PCN-System (Poison Centre Notification) gemäß dem ECHA-Standardformat.

GHS – Globale CLP-Klassifizierung

Die CLP-Verordnung implementiert zudem das globale Einstufungssystem GHS (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien), das seit Dezember 2012 für Stoffe und Juni 2015 für Gemische gilt. Ziel von GHS ist die weltweite Vereinheitlichung der Kennzeichnungssysteme für chemische Produkte – unabhängig vom jeweiligen Land.

Weitere Rechtsvorschriften

Im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Produkten, die chemische Stoffe enthalten, gelten auch weitere gesetzliche Regelungen, darunter:

  • Verordnung (EU) 2020/878, die die Struktur und den Inhalt des Sicherheitsdatenblatts (SDS) festlegt.
  • Gesetz über chemische Stoffe und deren Gemische (GBl. 2011 Nr. 63, Pos. 322), das EU-Vorschriften in nationales Recht umsetzt.

Regelmäßige Aktualisierungen der Kennzeichnung – Änderungen der CLP-Verordnung und Etikettengestaltung

Informationen über Substanzen und die Gestaltung von CLP-Etykietek unterliegen fortlaufenden Aktualisierungen

Das CLP-Klassifizierungssystem ist nicht statisch – Gesetzesänderungen erfolgen regelmäßig. Im Januar 2021 traten wichtige Neuerungen in Kraft: Laut Anhang VIII der CLP-Verordnung muss jede Mischung beim PCN-System (Poison Centres Notification) gemeldet werden, und jedes CLP-Etikett muss einen eindeutigen UFI-Code (Unique Formula Identifier) enthalten.

Derzeit werden weitere verpflichtende Anpassungen durch die EU eingeführt. So gilt ab 2025 die Meldepflicht für gefährliche Stoffe und Mischungen nicht mehr nur für Verbraucherprodukte, sondern auch für andere Anwendungen und Wirtschaftssektoren – darunter auch Unternehmen der technischen Chemiebranche.

Aktualisierungen der Kennzeichnung gefährlicher Produkte – Was bedeutet das? Pflichten des Herstellers. CLP-Etiketten und Sicherheitsdatenblätter

Gemäß den Vorschriften der CLP-Verordnung erfordert jede Änderung der Produktzusammensetzung, Neuklassifizierung oder das Vorliegen neuer Gefahreninformationen eine Anpassung sowohl des mehrsprachigen CLP-Etiketts als auch der Sicherheitsdatenblätter (SDS). Diese Sicherheitsdatenblätter müssen nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2020/878 erstellt werden.

Wichtig dabei: Die Aktualisierung betrifft nicht nur ein einzelnes Produkt, sondern alle verfügbaren Verpackungsgrößen innerhalb des gesamten Sortiments.

Die Aktualisierung muss unverzüglich erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Anforderungen. Ein Versäumnis kann einen Verstoß gegen das Chemikalienrecht darstellen und zu verwaltungstechnischen Konsequenzen führen – etwa der Marktrücknahme des Produkts oder zu finanziellen Sanktionen.

Die SDS-Dokumentation besteht aus Sicherheitsdatenblättern, die nach den Vorgaben des Dokuments „Verordnung 2020/878“ erstellt werden. Auf Grundlage dieser Dokumentation basiert die CLP-Kennzeichnung jedes einzelnen Produkts.

Zu beachten!

  • Das CLP-Etikett muss stets die Angaben im Sicherheitsdatenblatt widerspiegeln.
  • Wird eines der Dokumente aktualisiert (z. B. eine Änderung der H-Sätze im SDS), muss auch das andere Dokument entsprechend angepasst werden – in jedem Fall.

Aktualisierung von Gefahrstoffetiketten bei AG TermoPasty – Unsere Reaktion auf Änderungen der CLP-Vorschriften

AG TermoPasty ist ein Unternehmen, das großen Wert auf die Anpassung seiner Etiketten an die geltenden EU-Vorschriften legt. Die Personalisierung von CLP-Etiketten sowie die Einhaltung der Standards der CLP- und REACH-Verordnung sind feste Bestandteile unseres Prozesses zur Klassifizierung und Kennzeichnung chemischer Stoffe, die in unseren Produkten verwendet werden. Dabei berücksichtigen wir auch die Anforderungen an sprachliche Übersetzungen.

Dieser Ablauf basiert auf vollständigen Sicherheitsdatenblättern (SDS) und Technischen Datenblättern (TDS). So stellen wir sicher, dass Produkte wie technische Aerosole (zur Elektronikwartung), Lötflussmittel oder Reinigungsmittel den aktuellen Anforderungen für CLP-konforme Klebeetiketten entsprechen.

CLP-Klassifizierung und Etikettierung – Fazit

Alles, was wir in diesem Artikel angesprochen haben, ist nur die Spitze des Eisbergs. Das umfangreiche Wissen über EU-Vorgaben zur Kennzeichnung gefährlicher Produkte ist Teil der Expertise, die unser Team bietet. Kontaktieren Sie uns, um mehr über Etikettierungsverfahren, Sicherheitsdatenblätter, technische Dokumentation, UFI-Codes und andere relevante Inhalte zu erfahren.

Wenn es um die spezifischen Anforderungen an CLP-Etiketten und den gesamten Prozess der Etikettenerstellung geht… schon bald werden wir Ihnen in einem weiteren Artikel umfassend darüber berichten! Darin stellen wir Ihnen Softwarelösungen zur Etikettengestaltung vor, erläutern wer und unter welchen Bedingungen von der Etikettierungspflicht befreit sein kann und vertiefen die Themen rund um die Bedeutung von Gefahren- und Sicherheitshinweisen (H- und P-Sätze).

Außerdem werfen wir einen Blick auf unerwartete Einsatzbereiche von CLP-Etiketten – zum Beispiel Duftkerzen. Ja, Sie haben richtig gelesen! Manche Kerzen enthalten chemische Duftstoffe, die als gefährlich eingestuft sind. Deshalb erstellen Hersteller auch für Kerzen CLP-konforme Etiketten.

 

*Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Alle Angaben sind allgemeiner Natur und können sich im Zuge gesetzlicher Änderungen verändern. Für detaillierte und aktuelle Informationen sowie umfassendes Wissen zu geltenden Normen und Zertifizierungen empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit zuständigen Behörden oder spezialisierten Institutionen.

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