Etikett eines chemischen Produkts Schritt für Schritt – Wie erstellt man ein CLP-konformes Etikett?

 

Wenn Sie bei uns ein chemisches Produkt unter Ihrer eigenen Marke (Private Label) bestellen, gehört ein korrekt vorbereitetes Etikett, das den Anforderungen der CLP-Verordnung (1272/2008) entspricht, zu den wichtigsten Schritten. Dieser Leitfaden ist eine vollständige Anleitung – vom Sammeln der Daten über das Erstellen des Etikettenlayouts bis hin zum Druck und dem Aufbringen auf Verpackungen gefährlicher Produkte.

Bei AG TermoPasty bieten wir umfassende Unterstützung: Raster, Überprüfungen, grafische Hinweise und Übersetzungen der Gefahrenhinweise. Nachfolgend beschreiben wir alles Schritt für Schritt.

CLP-Etikettendesign – Kennzeichnungspflicht und Elemente des Etiketts einer chemischen Substanz oder Mischung

Jedes Etikett muss enthalten:

  • Den Produktnamen und seine Anwendung (z. B. LCD/TFT-Reiniger).

  • Daten des Herstellers oder Vertreibers.

  • Chargennummer, Füllmenge/Nettogewicht.

  • Strichcode.

Bei gefährlichen Stoffen oder Mischungen müssen zusätzlich folgende Elemente vorhanden sein:

  • Piktogramme zur Einstufung des Gefahrencharakters (CLP).

  • Signalwort: „Achtung“ oder „Gefahr“.

  • H-Sätze (Hazard Statements) und P-Sätze (Precautionary Statements).

  • UFI-Code (nur für Mischungen).

Zusätzlich gilt:

  • Aerosole – Angabe des Gesamtvolumens der Dose und Anbringung des Symbols „umgekehrtes Epsilon“ („3“).

  • Fertigpackungen – Anbringung des Symbols „e“, wenn der Hersteller ein internes System zur Kontrolle der Füllmenge anwendet.

CLP-Warnetikett mit dem „e“-Symbol und der Volumenangabe in einem Rechteck auf einem Label Killer Aerosol – Beispiel für korrekte Kennzeichnung brennbarer chemischer Mittel.

 

Wir bieten unseren Kunden vollständige Unterstützung und stellen folgende Dokumentation bereit:

  • Sicherheitsdatenblätter (SDS/MSDS) – gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das die Einstufung, Kennzeichnung sowie die Handhabung der Substanz/Mischung beschreibt.

  • Anleitungen zur Erstellung des Etiketts für ein bestimmtes Produkt.

  • Anforderungen hinsichtlich Schriftarten und Symbolgrößen auf dem Etikett.

  • Übersetzungen der Gefahrenhinweise in 27 Sprachen.

  • Vorlagen (Raster) für ausgewählte Verpackungen.

Gestaltungsvorlage für Etiketten – Bestandteil des Prozesses zur Erstellung CLP-konformer Etiketten, die alle Informationen über Gefahren einer chemischen Substanz enthalten.

 

Übersetzungen der Gefahrenhinweise in 27 Sprachen – vollständige Liste der verfügbaren Sprachversionen

Um den sicheren Verkauf chemischer Produkte in ganz Europa und darüber hinaus zu ermöglichen, bieten wir Übersetzungen der H- und P-Sätze in 27 Sprachen an. Zusätzlich erstellen wir Sicherheitsdatenblätter (SDS) für jeden Zielmarkt, sodass Ihre Produkte bereit für die Einführung in den Verkehr sind und Ihnen einen freien Export in diese Länder ermöglichen.

Unten finden Sie die Liste der Sprachen, in denen unsere CLP-konformen chemischen Etiketten verfügbar sind:

🇵🇱 Polnisch (PL)
🇬🇧 Englisch (EN)
🇩🇪 Deutsch (DE)
🇷🇺 Russisch (RU)
🇪🇸 Spanisch (ES)
🇬🇷 Griechisch (EL)
🇧🇬 Bulgarisch (BG)
🇷🇴 Rumänisch (RO)
🇭🇺 Ungarisch (HU)
🇸🇰 Slowakisch (SK)
🇫🇮 Finnisch (FI)
🇮🇹 Italienisch (IT)
🇨🇿 Tschechisch (CS)
🇫🇷 Französisch (FR)
🇭🇷 Kroatisch (HR)
🇩🇰 Dänisch (DA)
🇪🇪 Estnisch (ET)
🇳🇱 Niederländisch (NL)
🇱🇹 Litauisch (LT)
🇵🇹 Portugiesisch (PT)
🇷🇸 Serbisch (SR)
🇸🇮 Slowenisch (SL)
🇱🇻 Lettisch (LV)
🇳🇴 Norwegisch (NO)
🇸🇪 Schwedisch (SV)
🇺🇦 Ukrainisch (UK)
🇹🇷 Türkisch (TR)

Die Gefahrenhinweise in diesen Sprachen werden von uns gemäß der aktuellen Verordnung 1272/2008 (CLP) vorbereitet und an die Inhalte des Sicherheitsdatenblatts (SDS) angepasst. Für exportierende Kunden bieten wir Etiketten in verschiedenen Ausführungen an: einlagig, aufklappbar (Peel-off) sowie mehrsprachige mehrlagige Booklet-Etiketten. Je nach verfügbarer Etikettenfläche kann der Kunde die Gefahreninformationen auch in mehreren Sprachversionen unterbringen – bis zu 27 Sprachen auf einem Etikett.

Selbstklebende CLP-Etiketten vom Typ Peel-off – eine Lösung für chemische Produkte, die viele Sprachen und eine umfangreiche Gebrauchsanweisung erfordern.

Gestaltung von GHS- und CLP-Etiketten: Text, Schriftart, Layout

Bei der Gestaltung eines GHS- oder CLP-Etiketts sollten die folgenden Regeln beachtet werden:

  • Schwarzer Text auf weißem Hintergrund.

  • Zeilenabstand: mindestens 120 % der Schriftgröße.

  • Serifenlose Schriftart (Arial, Helvetica).

  • Typografische Konsistenz – dieselbe Schriftart muss auch für die Mengenangabe verwendet werden, unter Einhaltung der unten aufgeführten Mindestschriftgrößen.

 

Nominale Füllmenge (g/ml)Mindesthöhe der Ziffern/Buchstaben (mm)
bis 502
über 50 bis 2003
über 200 bis 1 0004
über 1 0006

Mindestabmessungen für CLP-Etiketten und Gefahrenpiktogramme

InhaltMindestgröße des EtikettsSchriftgröße (x-Höhe)CLP-Piktogramme
<200 ml52 × 74 mm1,2 mm≥ 10 mm (empf. 16 mm)
200–500 ml52 × 74 mm1,2 mm≥ 16 × 16 mm
501 ml – 1 L52 × 74 mm1,4 mm≥ 16 × 16 mm
5 L74 × 105 mm1,8 mm≥ 23 × 23 mm

CLP-Gefahrenpiktogramme müssen mindestens 1/15 der Mindestfläche des Etiketts einnehmen und einen roten Rahmen besitzen.

Anleitung zur Etikettengestaltung – korrekte Schriftproportionen und CLP-Piktogramme gemäß den Vorgaben des GHS-Etiketts und der CLP-Verordnung.

 

 

Etiketten für gefährliche Produkte und zusätzliche Kennzeichnungen für Aerosole

Produkte in Aerosolform erfordern die Anbringung zweier spezifischer Kennzeichnungen:

  • Eine Zahl in einem Rechteck, die das Gesamtvolumen der Verpackung in Millilitern angibt.

  • Das umgekehrte Epsilon („3“) – es zeigt die Übereinstimmung mit polnischen und europäischen Anforderungen an.

Beide Kennzeichnungen sind ausschließlich für Aerosolprodukte vorgeschrieben, gemäß den Anforderungen der CLP-Verordnung und dem EU-Recht.

Grafik, die die ausschließlich bei Aerosolen verwendeten Kennzeichnungen zeigt – die Zahl im Rechteck und das umgekehrte Epsilon, entsprechend den Anforderungen an Etiketten.

 

Das Symbol „e“ und seine Anwendung

Das Symbol „e“ wird optional im Rahmen der Gewichtskontrolle des Produkts verwendet. Alle unsere Produkte sind damit gekennzeichnet — entsprechend der Regel, dass es ausschließlich für Erzeugnisse mit einer Masse/Volumen zwischen 5 g/ml und 10 kg/l verwendet werden darf.

Das Symbol „e“, das die Gewichtskontrolle anzeigt – ein Bestandteil der obligatorischen Kennzeichnung auf dem Etikett und der Verpackung eines chemischen Produkts.

 

Etikett eines chemischen Produkts – erforderliche Barcodes und deren Anforderungen

Jedes Etikett eines chemischen Produkts muss einen gut lesbaren und eindeutigen Strichcode enthalten – in der Regel im Format EAN-13 (GTIN).
Er ist nicht nur für den Einzelhandel und die Lagerverwaltung erforderlich, sondern auch zur Erfüllung der Distributionsanforderungen großer Handelsketten und Fachgroßhändler in Deutschland und der gesamten EU.

Um die vollständige Übereinstimmung mit den CLP-Vorschriften sowie internationalen Identifikationssystemen zu gewährleisten, empfiehlt sich die Registrierung der Codes bei GS1 Germany – der nationalen Organisation für die Vergabe globaler Produktidentifikationsnummern.
Nur offiziell vergebene GTIN-Nummern stellen sicher, dass ein Produkt eindeutig identifizierbar und international rückverfolgbar ist.

Hinweis:
Der EAN/GTIN-Strichcode muss auf dem Etikett gut sichtbar, nicht überdeckt und mit ausreichendem Kontrast platziert werden (in der Praxis: schwarz auf weiß). Der Druck muss den technischen Anforderungen für das maschinelle Scannen entsprechen.

GS1-Barcode auf dem Etikett eines chemischen Produkts, entsprechend den Anforderungen für Etiketten und den Regeln der Produktidentifikation.

CLP-Etikett – worauf ist zu achten?

Bei der Gestaltung eines chemischen Etiketts müssen Sie Folgendes beachten:

  • Gefahrensätze H und Sicherheitssätze P dürfen nicht verkürzt werden.

  • Piktogramme dürfen nicht ausgelassen werden – gefährliche Produkte müssen korrekt gekennzeichnet werden.

  • Kontrast, Lesbarkeit und Proportionen müssen eingehalten werden.

  • Jede Änderung der Zusammensetzung erfordert eine Aktualisierung der Etikettierung.

Fragst du dich, ob dein chemisches Etikett überprüft werden muss?
Ja – zu deiner Sicherheit, zur Sicherheit der Nutzer und zur Einhaltung der Vorschriften.

Überprüfung: Entwurf eines chemischen Etiketts und die Übereinstimmung mit der CLP-Verordnung

 

Unsere Abteilung Produktsicherheit:

  • hilft bei der Erstellung der Inhalte, die auf dem Etikett stehen müssen,

  • prüft den vorbereiteten Entwurf im Hinblick auf geltende gesetzliche Vorschriften,

  • erstellt das Sicherheitsdatenblatt (SDS) für die ausgewählte Substanz oder Mischung.

 

Unsere Grafikabteilung:

  • kontrolliert Schriftgrößen und die Elemente des CLP-Etiketts,

  • prüft die Lesbarkeit des Entwurfs — ob Texte nicht auf Grafikelemente überlappen und ob alle Elemente korrekt platziert sind,

  • überprüft die technische Richtigkeit der Dateien (z. B. die Verwendung des richtigen Farbmodells CMYK statt RGB) und die Übereinstimmung mit der visuellen Linie der Marke.

Etikett eines chemischen Produkts mit den durch die Verordnung 1272/2008 (CLP) vorgeschriebenen Kennzeichnungen, einschließlich CLP-Piktogrammen und Daten entsprechend dem Sicherheitsdatenblatt (SDS).

 

Druck der Etiketten und fertiges chemisches Produkt

Nach der Freigabe erhalten Sie:

  • selbstklebende Etiketten, beständig gegen Feuchtigkeit,

  • je nach Bedarf: einlagige Etiketten oder mehrsprachige, mehrlagige Etiketten (Booklet, Peel-off),

  • das fertige chemische Produkt mit aufgeklebtem Etikett, Haltbarkeitsdatum und Chargennummer.

 

Welche Folgen haben Fehler auf dem Etikett eines chemischen Produkts?

Falsch gekennzeichnete gefährliche chemische Stoffe können führen zu:

  • Geldstrafen bis zu 100 000 PLN,

  • Verkaufsverbot für Produkte oder — schlimmer noch — Rückruf bereits in Verkehr gebrachter Chargen,

  • Pflicht zur Neuverpackung oder Entsorgung der Substanz.

 

P-Sätze und Entsorgung von Stoffen – obligatorische Informationen

Haben Sie Zweifel bezüglich der Entsorgung von Stoffen? Es ist wichtig zu beachten, dass die P-Sätze (Precautionary Statements) sich nicht ausschließlich auf Lagerung oder Abfallentsorgung beziehen. Sie sind vor allem Anweisungen dazu, wie mit einem Stoff richtig umzugehen ist, wie man ihn verwendet, wie man sich schützt und wie man im Falle einer Exposition reagieren soll.

Auf dem Etikett müssen die entsprechenden, vollständigen P-Sätze angegeben sein, zum Beispiel:

  • P501: „Inhalt und Behälter gemäß den Vorschriften entsorgen.“
    P273: „Freisetzung in die Umwelt vermeiden.“
    P280: „Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.“
    P302+P352: „BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.“

Die P-Sätze sind entscheidend, da sie dem Benutzer zeigen, wie er sicher mit dem Produkt umgehen soll, wie es anzuwenden ist und wie im Gefahrenfall zu reagieren ist. Deshalb gehören sie zu den wichtigsten Elementen eines Etiketts, das gemäß der CLP-Verordnung erstellt wird.

Zusammenfassung – Etikett eines chemischen Produkts gemäß der CLP-Verordnung

Beim Erstellen eines Etiketts für ein chemisches Produkt beachten Sie:

  • Beim Entwerfen eines Etiketts für ein chemisches Produkt müssen die Vorgaben der CLP-Verordnung eingehalten werden.

  • Ihr chemisches Etikett muss vollständig, gut lesbar und mit dem Sicherheitsdatenblatt (SDS) übereinstimmend sein.

  • Wir bieten Unterstützung bei der Gestaltung, Layout-Netzen, Übersetzungen, dem Druck und beim fertigen Produkt.

  • Wir überprüfen jedes Projekt – wir bieten Hilfe beim Designprozess.

 

Kontaktieren Sie uns — wir beraten Sie gerne in allen Fragen zum Etikettieren gemäß CLP. Wir bieten auch zahlreiche zusätzliche Dienstleistungen an, wie die Entwicklung neuer Rezepturen, die Produktion unter der Eigenmarke des Kunden, die Konfektionierung fertiger Inhalte oder die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern in 27 Sprachen. Mehr über unsere Dienstleistungen finden Sie hier: https://termopasty.com/de/dienstleistungen/ 

Benötigen Sie den rechtlichen Kontext und Erklärungen zu den Symbolen? Schauen Sie in den Beitrag:
Etikett einer chemischen Substanz – lernen Sie das richtige CLP-Etikettenmuster kennen“ – er ergänzt diesen praktischen Leitfaden um das „Warum“ und „auf welcher Grundlage“.

*Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle im Text enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und können sich mit der Aktualisierung der Rechtsvorschriften ändern. Für detaillierte rechtliche Auslegungen empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden oder spezialisierten Institutionen. Für praktische Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung von CLP-konformen Etiketten können Sie uns kontaktieren: info@termopasty.pl.

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